Allgemeine Zulassungsinformationen für das Promotionsprogramm
Nach der Zulassung zum GEAS-Promotionsprogramm müssen Sie einen Antrag auf Zulassung bei dem Fachbereich stellen, dem Ihre Betreuer:innen angehören.
Erst nach der Zulassung durch den Fachbereich können Sie mit Ihrem Forschungsprojekt beginnen. Der Antrag wird beim Dekan und Promotionsbüro des jeweiligen Fachbereichs gestellt. Das Antragsformular und eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des jeweiligen Promotionsbüros.
Das GEAS-Bewerbungsteam leitet Ihre Online-Bewerbungen nach der Zulassung zum GEAS-Promotionsprogramm an die Promotionsbüros weiter.
Ein Ausschuss entscheidet, ob Ihre Qualifikationen für die Zulassung als Doktorand:in ausreichen. Der Ausschuss des Fachbereichs tagt in der Regel in regelmäßigen Abständen.
Nach der Annahme durch den Fachbereich müssen sich die Promovierenden bei der Zentralen Studienverwaltung formell als Doktorand:innen einschreiben. Nach Erteilung der Zulassung ist es einfacher, ein Visum zu beantragen.
Um das Zulassungsverfahren abzuschließen und sich zu immatrikulieren, halten Sie bitte Ihre Originale oder beglaubigten Kopien bereit, um sie bei den entsprechenden Stellen vorzulegen.