Familie und Promotion
Die DFG und viele andere Stiftungen in Deutschland unterstützen Sie, wenn Sie während Ihres Studiums mit einem Kind leben oder ein Kind erwarten: Stipendiat:innen erhalten in der Regel Kindergeld und können ihr Stipendium um ein weiteres Jahr verlängern.
Wenn Sie angestellt sind, können Sie Elternzeit beantragen.
Alle werdenden Mütter sind außerdem während des Mutterschutzes vom Studium und Arbeit befreit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte informieren Sie die GEAS-Koordinator:in, wenn Sie ein Kind erwarten und Mutterschutz in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie Ihre Promotion über eine Stelle finanzieren, gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen und Leistungen. Von der Universität können Sie außerdem Hilfe erwarten: über den Dual Career and Family Service werden geeignete Kinderbetreuungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Außerdem erhalten Eltern für die Kinder monatliches Kindergeld vom Land und zusätzlich mehr als ein Jahr Elterngeld - wenn Sie Anspruch haben, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der zentralen Frauenbeauftragten sowie Frauenbeauftragten Ihrer Dienststelle.