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Zulassung

Zulassungsverfahren

Schritt 1: Nach der Zulassung zum GEAS-Doktorandenprogramm ist der nächste Schritt die Bewerbung beim Dekanat und Promotionsbüro des jeweiligen Fachbereichs, dem Ihr Betreuer angehört (Geschichts- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Geisteswissenschaften, Politik- und Sozialwissenschaften, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften). Die Aufnahme in die GEAS bedeutet nicht automatisch, dass die Bewerber bereits zum allgemeinen Promotionsverfahren zugelassen sind. 

Sie können also erst dann mit Ihrem Forschungsprojekt beginnen, wenn Sie vom Fachbereich offiziell aufgenommen worden sind und eine Zulassung erhalten haben. Nach der Zulassung ist es einfacher, ein Visum zu beantragen.

Ihr Antrag auf Zulassung zur Promotion muss also von dem für Ihr Studienfach zuständigen Fachbereich angenommen werden. Die Zuordnung zu einem Fachbereich hängt sowohl davon ab, in welchem Fachgebiet Sie promovieren wollen, als auch davon, zu welcher Fakultät Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin gehört.

Die Bewerbungsformulare für die Zulassung können variieren. Bitte lesen Sie vor der Bewerbung die Promotionsordnung der Fakultät sorgfältig durch.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, in einem Fach zu promovieren, das Sie in Ihrem BA/MA-Studium noch nicht studiert haben (d.h. Sie können nicht in Politikwissenschaften promovieren, wenn Sie ein Literaturstudium absolviert haben). Der Fachbereich kann eine Zulassung mit zusätzlichen Bedingungen/Auflagen ausstellen, die während der 4-jährigen Promotionsperiode erfüllt werden müssen.

Das GEAS-Bewerbungsteam leitet Ihre Online-Bewerbungen nach der Zulassung zum GEAS-Promotionsprogramm an die Promotionsbüros weiter. Die Zulassung ist einfacher und schneller, wenn Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen eingereicht haben.

Ein Ausschuss entscheidet, ob Ihre Qualifikationen für die Zulassung als Promovierende ausreichen. Die Kommission des Fachbereichs tagt in der Regel in regelmäßigen Abständen.

Schritt 2: Immatrikulation: Nach der Annahme durch den Fachbereich müssen sich Promovierende innerhalb von 4 Wochen nach der Zulassung formell bei der zentralen Studienadministration als Promotionsstudierende immatrikulieren. Zum Abschluss des Zulassungsverfahrens und zur Immatrikulation halten Sie bitte (einfache) Kopien sowie Übersetzungen von Zeugnissen in englischer oder deutscher Sprache zur Vorlage bei den entsprechenden Stellen bereit. Für die Immatrikulation sollten Sie nur einfache Kopien per Post schicken.