Springe direkt zu Inhalt

Anforderungen

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber verfügen über einen exzellenten Master- oder gleichwertigen Abschluss (M.A. oder einen deutschen Magister mit der Note "sehr gut" (A-) oder besser) in einem ostasienwissenschaftlichen Fach oder in einer sozial- oder geisteswissenschaftlichen Disziplin mit Schwerpunkt Ostasien.

Zu diesen Disziplinen gehören alle Fachbereiche, auf die sich unsere PIs und Betreuer:innen spezialisiert haben:

Japanologie, Chinastudien, Koreanistik

und/oder

Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Rechtswissenschaften (Völkerrecht/Öffentliches Recht), Sozial- und Kulturanthropologie, Humangeographie, Betriebs- und Volkswirtschaft, Geschichte, Kulturwissenschaften, Geschlechterstudien und Theaterwissenschaft und Performance Studies.

Bitte beachten Sie: Dissertationsthemen aus den Bereichen Linguistik, Literaturwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Filmwissenschaften, Medienwissenschaften und Kommunikationswissenschaften können nicht betreut werden!

Für besonders begabte BA-Studierende bietet die FU Berlin die Möglichkeit einer "Fast-Track"-Zulassung zur Promotion. Um sich für dieses Programm zu qualifizieren, müssen BA-Absolvent:innen einen außergewöhnlichen Studienverlauf während des BA-Studiums mit einem Notendurchschnitt von 1.0-1.3, zwei Empfehlungsschreiben namhafter Wissenschaftler:innen und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung gemäß der Satzung für Promotionsstudiengänge an der FU Berlin nachweisen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen die Bewerber:innen akademische Leistungsbescheinigungen oder andere Nachweise über den Abschluss regulärer Lehrveranstaltungen, eine Motivationsschreiben, ein Forschungsvorhaben und zwei Empfehlungsschreiben vorlegen. Für alle Bewerber:innen werden Nachweise über Sprachkenntnisse mit Bezug zu Ostasien verlangt.

Ideale Kandidat:innen sollten bereits eine beträchtliche Zeit, höchstwahrscheinlich sechs Monate bis ein Jahr, in Korea, Japan oder China für ein Sprachtraining verbracht haben und und verfügen über ein hohes Maß an Kommunikations- und Lesefähigkeiten in Chinesisch, Japanisch oder Koreanisch sowie über kulturelle Kompetenz. Von den Bewerber:innen wird verlangt, dass sie Sprachkenntnisse in mindestens einer ostasiatischen Sprache auf dem Niveau B2 oder höher gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie Englisch auf dem Niveau C1 oder höher nachweisen können. Sprachkenntnisse in ostasiatischen Sprachen können auch durch Zertifikate der entsprechenden ostasiatischen Sprachtests (Chinese Proficiency Test Hanyu Shuiping Kaoshi, HSK, Japanese Language Proficiency Test, JLPT, oder Test of Proficiency in Koreanisch, TOPIK) nachgewiesen werden.

Abgesehen von den oben aufgeführten formalen Kriterien (relevanter Studienabschluss und Sprachkenntnisse) werden die Bewerber:innen auf der Grundlage ihrer akademischen Leistungen, der Empfehlungsschreiben und der Qualität ihres Forschungsvorhabens ausgewählt.