Springe direkt zu Inhalt

Elections for the Doctoral Council of Freie Universität Berlin 15 May 2024

News from Mar 22, 2024

Am 15. Mai 2024 erfolgt die Neuwahl der Mitglieder der Promovierendenvertretung an der Freien Universität Berlin.

Das Wahllokal befindet sich im Raum KL 24/236 (Gebäude Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin) und ist von 10:00 bis 15:00 Uhr am 15.05.2024 geöffnet.

Achtung: Fristende für Wahlvorschläge/Deadline for nominating candidates: 05. April 2024 (12:00 Uhr)!


Die Promovierendenvertretung vertritt die Interessen aller zur Promotion zugelassenen Doktorand*innen (Promovierende) der Freien Universität Berlin unabhängig ihrer Gruppenzugehörigkeit. Die Promovierendenvertretung besteht aus zwei gewählten Mitgliedern pro Fachbereich. Die Amtszeit der Mitglieder der Promovierendenvertretung beträgt zwei Jahre. Die Promovierendenvertretung wählt aus ihrer Mitte für die jeweilige Amtszeit der Promovierendenvertretung eine*n Sprecher*in sowie eine*n Stellvertreter*in mit jeweils einfacher Mehrheit.

Mitwirkungsmöglichkeiten der Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung berät über die die Promovierenden betreffenden Fragen und kann hierzu gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule Empfehlungen sowie Stellungnahmen abgeben.

  • Vor Entscheidungen des Fachbereichsrats über Promotionsordnungen sowie Promotionsstudienordnungen wird der Promovierendenvertretung mit angemessener Frist (mindst. 3 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  • Zudem können die im jeweiligen Fachbereich gewählten Mitglieder der Promovierendenvertretung an den Sitzungen dieses Fachbereichsrats mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.
  • Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt an den Sitzungen des Akademischen Senats mit Rede- und Antragsrecht teil.

Weitere Regelungen zur Mitwirkung und zur Organisation der Vertretung entnehmen Sie bitte der Satzung der Promovierendenvertretung an der Freien Universität Berlin (Amtsblatt der FU 8/2024 vom 19. März 2024)


Weitere Informationen zur Wahl

Wichtige Fristen

(jeweils Fristende um 12:00 Uhr)

Auslagezeitraum des Wahlberechtigtenverzeichnisses:  22. März 2024 bis 08. April 2024
Fristende für Wahlvorschläge/Deadline for nominating candidates:  05. April 2024
Einspruchsfrist gegen die (nicht) zugelassenen Wahlvorschläge:  15. April 2024
Fristende für den Antrag auf Briefwahl:  10. Mai 2024

Abweichend von § 12 Abs. 3 Satz 1 FU-WahlO können Wahlvorschläge für die Wahl von Mitgliedern der Promovierendenvertretung nur eine*n Berwerber*in enthalten und sind auf Formblättern einzureichen.
Formulare für Wahlvorschläge/Form for nominating candidates

Wichtige Information zur Wahlberechtigung
Aktives (Wahlberechtigung) und passives (Wählbarkeit) Wahlrecht besitzen alle Promovierenden der Freien Universität Berlin, die (1.) durch den Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zur Promotion zugelassen wurden und die (2.) bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge (5. April 2024) und am Wahltag selbst (15. Mai 2024) entweder aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder aufgrund einer gültigen Immatrikulation Mitglied der Freien Universität Berlin. Die promovierenden Mitglieder der Hochschule sind nur in dem Fachbereich der Hochschule wahlberechtigt und wählbar, an dem sie zur Promotion gem. § 25 Abs. 2 BerlHG zugelassen wurden.

Important information on your right to vote and right to stand as a candidate
All doctoral researchers at Freie Universität Berlin have the right to vote and the right to stand as a candidate in the Doctoral Council election, provided (1.) they have received an official invitation to begin their doctoral studies by the relevant doctoral board of their department, and (2.) they are a member of Freie Universität (whether through employment or on the basis of their current enrollment) on the day of the deadline for nominating candidates (April 5, 2024) and on the day of the election itself (May 15, 2024). Doctoral researchers are only eligible to vote and may only stand as a candidate within the university department to which they have been admitted in accordance with Section 25.2 of the Berlin Higher Education Act (BerlHG).

Ansprechpartnerin für Rückfragen ist die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands
Zentrale Universitätsverwaltung
Abteilung I – Personal
Referat ID – Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands
Rudeloffweg 25/27 D-14195 Berlin
Phone: +49 30 838 55110 (Geschäftsstelle)
Fax: +49 30 838 455110
Internet: www.fu-berlin.de
https://www.fu-berlin.de/sites/zwv


Kontakt zum Dezentralen Wahlvorstands

3 / 100